Terms of Use

Revision 1.1

2023-06-08

Änderungsdatum: 6.8.2023

Präambel

Der Lizenzgeber ist Entwickler und ausschließlicher Eigentümer der Website. Diese ist urheberrechtlich geschützt und steht im ausschließlichen geistigen Eigentum des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber stellt die Website zur Nutzung über das Internet als Software-as-a-Service bereit und der Kunde nutzt die Website als Software-as-a-Service Lösung. Vor diesem Hintergrund schließen die Vertragsparteien diesen Nutzungsvertrag ab.

Vertragsgegenstand / Leistungspflichten des Lizenzgebers

  1. Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Website als Software-as-a-Service. Die für den Kunden nutzbaren Basis-Funktionen sowie die kostenlosen und kostenpflichtigen Erweiterungen der Software sind im Internet unter der URL: www.inoovum.io einsehbar. Der Funktionsumfang gilt jeweils im Rahmen des bezahlten Umfangs der Funktionen der Website sowie für die aktuelle Version der Website.
     
  2. Der Lizenzgeber stellt dem Kunden die Website zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Der Kunde erhält somit die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Website, welche auf einem zentralen Server des Lizenzgebers gehostet wird, mittels Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Website im Rahmen der von Kunden gekauften Dienste zu nutzen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des Kunden, alternativ zu hosten, wenn dem Kunden hierdurch keine Nachteile oder Einschränkungen in der Nutzbarkeit erwachsen.
     
  3. Übergabe für die vertraglichen Leistungen des Lizenzgebers ist der Routerausgang des vom Lizenzgeber genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seite des Kunden erforderlichen Hard- und Software sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und obliegt ausschließlich dem Kunden.
     
  4. Die Website steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Die durchschnittliche Verfügbarkeit während der Betriebszeiten beträgt 98,5 % im Jahresmittel. Der Lizenzgeber behält sich jedoch vor, täglich zwischen 22:00 und 24:00 Uhr sowie sonntags zwischen 12:00 und 24:00 Uhr Wartungsarbeiten durchzuführen. Zu diesen Zeiten ("Wartungszeiten") kann die Anwendung dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein. Es besteht im angeführten Zeitraum jedoch kein Anspruch auf Nutzung. Falls während der Betriebszeiten Wartungsarbeiten erforderlich werden und die Anwendung deshalb nicht zur Verfügung steht, wird der Lizenzgeber den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Hierdurch entstehende Nutzungseinschränkungen berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Nutzungsgebühr, auch sind jegliche Ersatzansprüche des Kunden gegen den Lizenzgeber ausgeschlossen.
  5. Der Lizenzgeber stellt dem Kunden Speicherplatz für die Website laut dem vom Kunden ausgewählten Nutzungspaket zur Verfügung. Die übertragenen Daten des Kunden werden via TLS 1.2 mit einem sha256 bit Signaturhashalgorithmus verschlüsselt. Der Lizenzgeber wird unberechtigte Zugriffe auf die Daten des Kunden und die Übermittlung schädigender Daten, insbesondere Viren, verhindern bzw. unterbinden, soweit dies mit angemessenem, wirtschaftlichen und technischen Aufwand möglich ist. Es ist dem Kunden jedoch bekannt, dass ein vollständiger Schutz vor schädigenden Daten nicht möglich ist. Falls eine Gefährdung auf andere Weise nicht technisch und wirtschaftlich angemessen und erfolgversprechend beseitigt werden kann, ist der Lizenzgeber berechtigt, mit schädigendem Inhalt versehene Daten des Kunden zu löschen. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unterrichten. Der Kunde haftet für Schäden, an der Website des Lizenzgebers.
  6. Soweit der Kunde Daten – gleich in welcher Form – an die Website des Lizenzgebers übermittelt, stellt der Kunde von diesen Daten Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern her. Der Lizenzgeber wird seine Server regelmäßig sichern und mit zumutbarem, technischen und wirtschaftlichen Aufwand gegen Eingriffe Unbefugter schützen. Im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten in Form einer Datensicherung unentgeltlich an den Lizenzgeber übermitteln, damit der Lizenzgeber die Daten des Kunden auf den Server des Lizenzgebers übertragen kann. Für die Einhaltung rechtlicher Aufbewahrungsfristen jeglicher Daten ist allein der Kunde verantwortlich.
  7. Der Lizenzgeber übernimmt die rein technische Wartung der Website, insbesondere die Diagnose und Beseitigung von Mängeln innerhalb angemessener Zeit. Mängel sind wesentliche Abweichungen von der vertraglich festgelegten Spezifikation. Zusätzliche Pflegeleistungen können gegen gesonderte Vergütung durch den Lizenzgeber erbracht werden. Jedenfalls ausgeschlossen ist, dass der Lizenzgeber die inhaltliche Wartung der Website des Kunden kostenlos übernimmt.
  8. Soweit es sich nicht ausdrücklich um vertragsgegenständliche Leistungen handelt, schuldet der Lizenzgeber keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist der Lizenzgeber nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet. Diese und weitere zusätzlichen Leistungen werden aber gerne nach Rücksprache mit dem Lizenzgeber erbracht und nach Aufwand zum aktuell gültigen Regiestundensatz des Lizenzgebers abgerechnet.
  9. Der Lizenzgeber stellt weiters einen Online-Dienst bereit, mit dem sich der Kunde sein eigenes Benutzerkonto anlegen kann. Über dieses Benutzerkonto kann der Kunde eine oder mehrere Websites anlegen, verwalten und bearbeiten. Der vom Lizenzgeber bereitgestellte Dienst erlaubt es dem Kunden das Design, Inhalte, Aufbau uvm. selbst zu verändern.
  10. Der Lizenzgeber behält es sich vor, freiwillige und kostenlose Dienste und Leistungen des Lizenzgebers jederzeit einzustellen. Der Kunde hat in so einem Fall keinen Anspruch auf diese Dienste und Leistungen.
  11. Die von einem Kunden erstelle Website wird unter einer vom Kunden selbst ausgewählten Domain oder vom Lizenzgeber generierten Subdomain publiziert. Nachträgliche Änderungen der Domain sind jederzeit kostenpflichtig möglich.
  12. Zur Erweiterung der Leistungen, behalten der Lizenzgeber sich das Recht vor, auf Dienste von Drittanbietern zurückzugreifen, die in weiterer Folge auf der Website des Kunden integriert werden können. Art und Umfang orientieren sich nach den Nutzungsbedingungen, den AGB und den Datenschutzerklärungen dieser Drittanbieter.
  13. Die Nutzung von Drittanbieterdiensten, welcher der Kunde selbstständig in die Website einpflegt erfolgt jedenfalls auf Risiko des Kunden. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz der vom Kunden integrierten Drittanbieterdiensten entstehen.
  14. Je nach gewähltem Paket bieten wir Kunden die Nutzung von Google Analytics an. Der Kunde erhält in dem Fall Zugriff auf Webanalyse-Daten ihrer Website.
  15. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Leistungen oder Funktionen zu erweitern, zu ändern, zu löschen und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen oder notwendig sind, um Missbrauch zu verhindern. Solche Änderungen werden nur dann vornehmen, wenn diese für den Kunden zumutbar sind oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Notwendigkeit dafür besteht.

Vertragsschluss

  1. Die Voraussetzung für einen rechtsgültigen Vertragsabschluss ist, dass der Kunde ein Mindestalter von 16 Jahren hat und geschäftsfähig ist. Im Falle dessen, dass der Kunden einen Online-Shop auf seiner Website betreibt, so beträgt das Mindestalter 18 Jahre.
  2. Ein Vertrag kommt mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungsprozesses auf www.inoovum.io zustande. Der Registrierungsprozess ist erst erfolgreich abgeschlossen, wenn wir das dem Kunden per E-Mail mitgeteilt haben, dieser seine E-Mail-Adresse verifiziert hat und die Nutzungsbedingungen akzeptiert wurden.
  3. Es kann kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages geltend gemacht werden. Dem Lizenzgeber steht es frei, die angebotenen Leistungen zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Persönliche Daten

  1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm angegebenen persönlichen Daten wahrheitsgetreu und vollständig sind. Wir behalten uns vor, einen geeigneten Identitätsnachweis anzufordern.
  2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist verpflichtet, seine persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand zu halten.
  3. Um eine unberechtigte Nutzung Dritter auszuschließen, ist der Kunde verpflichtet seine Zugangsdaten zu schützen. Es empfiehlt sich, das Passwort zum Zugangsbereich der Website in regelmäßigen Abständen zu ändern.
  4. Der Kunde stimmt zu, Dokumente, die für die Vertragserfüllung notwendig sind (z. B. Rechnungen, wichtige vertragliche Informationen oder maßgebliche technische Änderungen) in elektronischer Form zu erhalten. Der Lizenzgeber lehnt jede Verantwortung dafür ab, wenn der Kunde keine Benachrichtigungen via E-Mail erhält.

Nutzungsrechte

  1. Der Lizenzgeber räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Website auf dem System im Rechenzentrum des Lizenzgebers zu nutzen. Eine Überlassung der Website an den Kunden erfolgt nicht. Soweit der Lizenzgeber während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades der Software bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Der Lizenzgeber ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle in diesem Vertrag abweichend vereinbart wurde. Über die Zwecke dieses Vertrages hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software oder andere als seine eigenen Daten zu nutzen, zu vervielfältigen, herunterzuladen oder Dritten außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen.
  2. Für jeden einzelnen Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Website durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von zwei Jahren für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Alle weitergehenden Rechte des Lizenzgebers bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.
  3. Im Falle einer unberechtigten Nutzung bzw. Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Lizenzgeber auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Name und Anschrift mitzuteilen.
  4. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden des Lizenzgebers durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Der Lizenzgeber wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen.
  2. Der diesen Vertrag abschließende Mitarbeiter des Kunden oder der Kunde selbst, steht dem Lizenzgeber als Ansprechpartner zur Verfügung. Er wird insbesondere die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und gilt als berechtigt, Entscheidungen rechtsverbindlich zu treffen. Der Kunde kann einen anderen oder weitere Ansprechpartner benennen. Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind dem Lizenzgeber unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Kunde wird darüber hinaus in alleiniger Verantwortung dafür sorgen, dass die Nutzer über einen Internetanschluss und eine geeignete Soft- und Hardwareausstattung bzw. -konfiguration gemäß den Bestimmungen unter "www.inoovum.io" einsehbaren Beschreibung "Systemvoraussetzungen" verfügen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser technischen Voraussetzungen liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
  4. Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifizierungssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Nutzer Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, den Lizenzgeber umgehend hiervon zu informieren.
  5. Der Kunde wird darüber hinaus die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Website personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Auch im Übrigen wird der Kunde sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen beachten.
  6. Der Kunde wird die vereinbarte Vergütung stets fristgerecht zahlen.
  7. Der Kunde wird die Website in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte publizieren. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in die Website, die vom Lizenzgeber betrieben wird, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze und Server des Lizenzgebers unbefugt einzudringen.
  8. Der Kunde wird Fehler der Website unverzüglich schriftlich an den Lizenzgeber telefonisch oder via E-Mail an support@inoovum.io melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und den Lizenzgeber bei der Fehlersuche aktiv unterstützen. Stellt sich nach Prüfung einer Mangelmitteilung des Kunden durch den Lizenzgeber heraus, dass der Mangel nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs des Lizenzgebers aufgetreten ist, kann der Lizenzgeber dem Kunden die Kosten der Prüfung der Fehlermeldung zu den jeweils gültigen Regiestundensätzen in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht erkennen konnte, dass die Störung nicht innerhalb des Verantwortungsbereichs des Lizenzgebers aufgetreten ist.
  9. Bei der Nutzung der Website wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Republik Österreich beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Der Lizenzgeber überprüft die Inhalte weder auf ihre Rechtskonformität, Vollständigkeit, Richtigkeit, Virenfreiheit noch auf technische Verarbeitbarkeit hin.
  10. Der Kunde wird vor Versendung der Daten und Informationen dieser auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen. Schließlich wird der Kunde bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Downloads regelmäßig sichern, da nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Kunden mehr möglich ist.
  11. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist der Lizenzgeber berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte bestehen. Der Lizenzgeber wird den Kunden in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist der Lizenzgeber unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen. Aufwendungen, die dem Lizenzgeber durch die genannten Maßnahmen entstehen, wird der Lizenzgeber dem Kunden zu den aktuell gültigen Regiestundensätzen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er dem Lizenzgeber den daraus entstehenden Schaden ersetzen und den Lizenzgeber insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
  12. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, alle sachdienlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn der Lizenzgeber ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
  13. Bei einem schwerwiegenden oder anderen Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie bei wiederholten Verstößen ist der Lizenzgeber berechtigt, nach Wahl die Nutzung der Website durch den Kunden ganz oder teilweise vorübergehend oder generell einzustellen oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen. Kosten, die dem Lizenzgeber durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann der Lizenzgeber dem Kunden zu den aktuell gültigen Regiestundensätzen in Rechnung stellen. Hat der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten, so ist er dem Lizenzgeber gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Untersagte Inhalte und Handlungen

Dem Kunden sind jegliche Handlungen auf seinen Websites untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, die Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Dezidiert untersagt sind die Veröffentlichung von Folgendem:

  • Inhalte, die gegen Jugendschutzgesetze und/oder das Datenschutzrecht sowie sonstiges Recht verstoßen
  • Inhalte mit betrügerischem Hintergrund
  • Inhalte in Bezug auf Terror und Gewalt gegen Menschen oder Tiere
  • Inhalte, die Dritte aufgrund von Alter, ethnischer oder sozialer Herkunft sowie Sprache, der Religionszugehörigkeit, einer Behinderung, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, usw. beschämen
  • Inhalte, die pornografisch, unsittlich oder obszön sind
  • Inhalte mit übler Nachrede gegen Dritte
  • Inhalte, die Urheberrechte verletzen

Diese Einschränkungen gelten auch für auf der Website des Kunden eingefügten Verweise ("Hyperlinks") und externe Quellen.

Weiters sind folgende Handlungen untersagt:

  • Belästigung Dritter
  • Verbreitung von Viren, Trojanern und anderer Schadsoftware
  • Versenden von Spam-Mails
  • Aufforderung zur Herausgabe von personenspezifischen Daten, Kennwörtern oder sonstige Daten die für Phishing-Zwecke verwendet werden können
  • Veröffentlichen, Anbieten oder Bewerben von Schneeballsystemen oder Ähnlichem
  • Anbieten von Lotteriespielen, Sportwetten usw.
  • Vermittlung von Finanzgeschäften ohne Genehmigung der zuständigen Behörden
  • Jedwede Handlung, die den reibungslosen Betrieb der Website des Kunden sowie das System des Lizenzgebers beeinträchtigt
  • Der Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Empfängern (mehr als 200 Empfänger)

Sollte der Lizenzgeber wegen gesetzeswidriger Inhalte auf der Website des Kunden als Dritt- oder Mitstörer herangezogen werden, so ist der Kunde dazu verpflichtet, den Lizenzgeber schad- und klaglos zu halten und die entstandenen und entstehenden Kosten zu erstatten.

Domains: Registrierung, Kündigung und Providerwechsel

  1. Für die Registrierung von Domains ist der Kunde verpflichtet, die vollständigen und korrekten Daten des Domaininhabers anzugeben.
  2. Nach Vertragsabschluss wird die Möglichkeit eingeräumt, eine Wunschdomain zu beantragen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, Domains erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Kosten zu aktivieren. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragten Domains zugeteilt werden können bzw. frei für die Registrierung sind. Im System des Lizenzgebers gekaufte Domains müssen frei von Rechten Dritter sein. Es gibt keine Gewähr dafür, dass Domains für den Kunden auf Dauer Bestand haben.
  3. Die Prüfung der Nutzungsrechte der Domain unterliegt jedenfalls dem Kunden.

Vergütung, Preise, Nutzungsdetails

  1. Die monatlichen Netto-Preise gliedern sich nach den von Ihnen verwendeten Modulen und gestaltet sich wie folgt:
    1. inoovum 365® website: EUR 65,00 exkl. 20% USt.
    2. inoovum 365® login-bereich: EUR 22,00 exkl. 20% USt.
    3. inoovum 365® newsletter: EUR 32 exkl. 20% USt.
    4. inoovum 365® pagetree: EUR 22,00 exkl. 20% USt.
    5. inoovum 365® score: EUR 12,00 exkl. 20% USt.
    6. inoovum 365® smartscreen: EUR 42,00 exkl. 20% USt.
    7. inoovum 365® social media: EUR 7,00 exkl. 20% USt.
    8. inoovum 365® store: EUR 42,00 exkl. 20% USt.
    9. inoovum 365® website lite: EUR 35,00 exkl. 20% USt.
  2. Die Vergütung für die Nutzung der Website und aller weiteren Leistungen sind entweder unter www.inoovum.io oder im Admin-Panel der Website des Kunden transparent dargestellt.
  3. Der Kunde hat die Nutzung der Website unter den ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten auch dann zu vergüten, wenn sie durch unbefugte Dritte erfolgt.
  4. Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich zu der Vergütung in Rechnung gestellt.
  5. Zum Ausgleich von gestiegenen Personal- und sonstigen Kosten hat der Lizenzgeber das Recht, die Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen jährlich anzupassen. Die Erhöhung für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist mit 10 % p.a. begrenzt. Eine solche Preisänderung ist jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss und nur einmal jährlich zu Beginn des Kalenderjahres zulässig. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
  6. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann seine Forderung aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers an Dritte abtreten.
  7. Das Nutzungsentgelt ist inklusive der anfallen Umsatzsteuer vom Kunden monatlich im Vorhinein bis zum 5. des jeweiligen Monats auf das bekannt gegebene Konto des Lizenzgebers anzuweisen oder via Online-Zahlung (PayPal, Kreditkarte o.ä.) zu begleichen.
  8. Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit aller Preise und Zusatzfeatures der Website plus allfälliger Nebenforderungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015). Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat der Unterfertigung dieses Vertrages errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 3% bleiben unberücksichtigt. Im Falle des Überschreitens ist der Lizenzgeber berechtigt die volle Änderungsrate zu beanspruchen. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Der Lizenzgeber ist berechtigt Ansprüche aus dieser Wertsicherungsklausel 3 Jahre rückwirkend geltend zu machen. Eine unterbliebene Geltendmachung in diesem Zeitraum ist nicht als Verzicht des Lizenzgebers auf diese Ansprüche zu werten.

Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

  1. lst es nicht explizit in diesem Vertrag geregelt, werden die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Lizenzgebers zum aktuell gültigen Stundensatz des Lizenzgebers abgerechnet.
  2. Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Lizenzgeber berechtigt, die angefallenen Kosten dem Kunden mit den jeweils aktuell gültigen Regiestundensätzen in Rechnung zu stellen
  3. Leistungen, die durch Betriebssystem, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind
  4. Individuelle Anpassungen bzw. Zusatz- und Neuprogrammierungen
  5. Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern.
  6. Der Lizenzgeber wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Lizenzgebers von Mitarbeitern des Kunden oder Dritten durchgeführt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden.
  7. Die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern.
  8. Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Kunden oder Anwender entstehen.
  9. Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen, Support außerhalb eines gekauften Support-Pakets

Verantwortung für Inhalte

  1. Der Kunde räumt dem Lizenzgeber mit dem Einstellen von Inhalten folgendes unentgeltliches Nutzungsrecht ein.
  2. Der Kunde berechtigt den Lizenzgeber zur Speicherung aller Inhalte der Website des Kunden auf den Webservern des Lizenzgebers oder auf Webservern, welche der Lizenzgeber bei Dritten betreibt. Weiters wird dem Lizenzgeber das Recht eingeräumt, die Website des Kunden als Referenz zu nennen.
  3. Jeder Kunde ist für die von ihm veröffentlichten Inhalte auf Websites des Kunden voll verantwortlich. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet die Inhalte der Website(s) des Kunden auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtsgültigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck zu prüfen.
  4. Der Kund erklärt und gewährleistet mit Abschluß eines Vertrags mit dem Lizenzgeber, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte, an den von ihm auf seiner Website veröffentlichten Inhalte ist, oder berechtigt ist die Inhalte auf seiner Website zu veröffentlichen.
  5. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, das Veröffentlichen von Inhalten abzulehnen bzw. nachträglich die Veröffentlichung aufzugeben.
  6. Der Kunde hat durch die Website die Möglichkeit, alle Inhalte selbst zu gestalten und einzufügen. Damit macht er diese Inhalte für Dritte verfügbar. Der Lizenzgeber hat ebenfalls das Recht, die Inhalte des Kunden zu vervielfältigen, zu bearbeiten und öffentlich zugänglich zu machen. Persönliche Urheberrechte des Kunden und der Autoren bleiben unberührt.

Verzug und Sperrung der Website inkl. Zugänge

  1. Während eines qualifizierten Zahlungsverzugs des Kunden in erheblicher Höhe (mehr als ein Monatsentgelt) ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zur Website zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise und Vergütungen weiterhin zu zahlen.
  2. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines erheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt in Verzug, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen, die Website des Kunden zu deaktivieren und zu löschen. Etwaige Domains des Kunden werden ebenfalls gekündigt.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt dem Lizenzgeber vorbehalten.
  4. Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Lizenzgeber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, die mindestens drei Wochen betragen muss, nicht einhält.
  5. Der Lizenzgeber kann den Zugang zur Website vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diesen Vertrag und/oder geltendes Recht verstößt, verstoßen hat oder wenn wir ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung haben.
  6. Der Lizenzgeber hat das Recht, 31 Tage nach Registrierung einer kostenlosen Demo-Version der Website eines Kunden, diese auch ohne Vorwarnung zu deaktivieren und zu löschen, wenn der Kunde nicht für das entsprechende Nutzungsentgelt aufkommt. Der Kunde hat keinerlei Ansprüche auf die Inhalte, Daten oder sonstige Ansprüche für die Demo-Version der Website zu stellen.

Leistungsänderungen 

  1. Der Lizenzgeber kann die Leistung jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Die Änderung ist insbesondere dann zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird, wie z. B. durch Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer und der Leistungsumfang der Website weiterhin im Wesentlichen erfüllt ist.
  2. Unabhängig hiervon ist der Lizenzgeber jederzeit berechtigt, sein Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen.

Haftung

  1. Sind die vom Lizenzgeber nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Lizenzgeber innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die der Lizenzgeber zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. Schlägt die mangelhafte Erbringung aus Gründen, die der Lizenzgeber zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. Das Recht der Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsteil entfallene monatliche Vergütung beschränkt.
  2. Der Kunde wird den Lizenzgeber unverzüglich von aufgetretenen Mängeln per E-Mail unterrichten.
  3. Der Kunde wird den Lizenzgeber bei der Beseitigung der Mängel unentgeltlich unterstützen und ihm insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten etc. zur Verfügung stellen, die der Lizenzgeber zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.
  4. Weitergehende Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen bestehen nicht, soweit der Lizenzgeber nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet.
  5. Der Lizenzgeber haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, abschließend wie folgt:
    1. Der Lizenzgeber haftet für einen vom Lizenzgeber zu vertretenden Personenschaden unbeschränkt. Bei einem von ihm zu vertretenen Schaden ist die Haftung des Lizenzgebers dem Grunde nach auf leichte Fahrlässigkeit beschränkt, der Höhe nach betreffend einen Aufwand für Wiederherstellung oder Neubeschaffung mit einem Betrag von der Höhe einer Jahresvergütung (Kalenderjahr). Die Haftung für die Beschädigung von Datenträgermaterial und für die Wiederbeschaffung verlorener Daten ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber haftet unter diesen Voraussetzungen nur für einen positiven Schaden des Kunden. Die Haftung für Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aufgrund von Betriebsstillstand, Vermögensschäden für Zinsverluste, für entgangenen Gewinn, für Folgeschäden sowie für alle mittelbaren Schäden wird ausgeschlossen. Die Haftungsregeln gelten auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen. Der Lizenzgeber ist nicht Erfüllungsgehilfe des Kunden. Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, an welchem der Kunde vom Schaden und den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt. Unabhängig von der Kenntnis des Kunden verjähren Ersatzansprüche jedenfalls zwei Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
    2. Weitergehende und andere als in diesem Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Recht, sind ausgeschlossen, soweit nicht im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften weitergehend gehaftet wird.

Datenschutz und Datensicherheit

  1. Beide Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in der Republik Österreich gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
  2. Beide Vertragspartner werden darüber hinaus die Bestimmungen, die für die Auftragsdatenverarbeitung und für das Rechenzentrum anwendbar sind, beachten und werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten im Sinne von § 14 Datenschutzgesetz treffen.
  3. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch den Lizenzgeber personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  4. Es wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne "Herr der Daten" bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten, gesicherte Daten) allein berechtigt. Der Lizenzgeber nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Kunde. Der Lizenzgeber ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; Insbesondere ist es dem Lizenzgeber verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden die kundenspezifischen Daten Dritter auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn insoweit eine Änderung oder Ergänzung der kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist der Lizenzgeber im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden berechtigt.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugang zu den Servern oder dem Rechenzentrum der Software sowie sonstigen Systemkomponenten zu verlangen.
  6. Die Vertragspartner werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung dieses Vertrages erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, nur zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und, solange und soweit sie nicht allgemein bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Die Vertragspartner werden ihren von diesem Vertrag betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach dem Kündigen dieses Vertrages für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.
  7. Der Lizenzgeber kann Unteraufträge vergeben, hat aber den Unter-Lizenzgeber eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
  8. Der Lizenzgeber ist berechtigt das vorliegende Vertragsverhältnis auf seine Rechtsnachfolger zu überbinden. Der Kunde ist hiervon zu informieren und erteilt bereits jetzt seine Zustimmung im Sinne des § 38 UGB dazu.

Vertragslaufzeit, Kündigung

  1. Dieser Vertrag tritt mit der Unterfertigung oder mit der online Aktivierung des Vertags auf der Verwaltungsplattform der inoovum Website in Kraft. Die Laufzeit ist unbegrenzt, beginnt aber mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der Website und beträgt mindestens 1 Monat.
  2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragspartnern nach der Laufzeit des Vertrags von mindestens 1 Monat jeweils zum Ende eines Monats gekündigt werden
  3. Das Recht zur fristlosen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn:
    1. ein Vertragspartner gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt
    2. einem Vertragspartner das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist
    3. über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht
    4. der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in qualifiziertem Rückstand ist
  4. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein. Alternativ kann die Kündigungsfunktion im inoovum-Dashboard genutzt werden.
  5. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind die Parteien verpflichtet, das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß abzuwickeln. Hierzu wird der Lizenzgeber insbesondere die Daten des Kunden unverzüglich löschen und sämtliche angefertigte Kopien vernichten. Der Zugang zur Software wird gesperrt.

Höhere Gewalt

  1. Der Lizenzgeber ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
  2. Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Lizenzgeber nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen).
  3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen und die andere Vertragspartei in gleicher Weise zu informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.

Datenschutz, Geheimhaltung, Auftragsverarbeitervereinbarung

Teil des Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:

  1. Erstellung von Websites
  2. Erstellung von Web-Applikationen
  3. Durchführung von Online-Marketing-Maßnahmen für Kunden

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:

  1. Angebote
  2. Rechnungen
  3. Verträge
  4. Website-Daten
  5. Bestellungen
  6. Vom Kunden gesendete E-Mails mit z.B. Supportanfragen
  7. Daten von B2B Bereich des Auftraggebers
  8. Google Analytics Statistik-Daten (nicht personalisiert)

Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung, die zur Erfüllung des Vertrages des Lizenzgebers notwendig sind:

  1. Daten des Kunden
    1. (Firmen)name
    2. Anschrift
    3. Bankverbindung
    4. E-Mail-Adresse
    5. UID-Nummer
    6. Firmenbuchnummer
    7. IP Adressen über den Zugriff auf den Apache Webserver
    8. Domain-Namen
      1. E-Mail System
    9. E-Mail-Adressen
      1. MySQL Datenbank System
      2. Etwaige Shell Logins
    10. Speicherung von IP Adressen am Webserver (Firewall)
    11. Daten des Kunden des Auftraggebers
       
  2. Daten der Ansprechpartner des Kunden (Mitarbeiter / Beauftragter des Kunden)
    1. Name
    2. E-Mail-Adresse
    3. Telefonnummer
       
  3. Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist der Lizenzgeber.
     
  4. Der Lizenzgeber nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden sehr ernst und behandelt diese vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutz-Vereinbarung.
     
  5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, UID-Nummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sind zum Zweck der Erfüllung von Vertragsverhältnissen notwendig und erforderlich. Die Daten des Kunden werden elektronisch und in Papierform gespeichert bzw. aufbewahrt und sind vor unberechtigtem Zugriff durch Maßnahmen, die dem Stand der Technik und dem für den Lizenzgeber wirtschaftlich vertretbaren Rahmen entsprechen, geschützt.
     
  6. Dauer der Vereinbarung
    Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien analog den Kündigungsmodalitäten siehe Punkt 16/a gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
     
  7. Pflichten des Lizenzgebers
    1. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Aufträge des Kunden zu verarbeiten. Erhält der Lizenzgeber einen behördlichen Auftrag, Daten des Kunden herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Kunden unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Lizenzgebers eines schriftlichen Auftrages.
    2. Der Lizenzgeber erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Der Lizenzgeber bestätigt, mit jedem seiner Mitarbeiter eine Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung abgeschlossen zu haben. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Lizenzgeber aufrecht.
    3. Der Lizenzgeber erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO im für den Lizenzgeber wirtschaftlich vertretbarem Ausmaß ergriffen hat (Einzelheiten sind der Anlage 1 zu entnehmen).
    4. Der Lizenzgeber ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Kunde die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Kunden alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Lizenzgeber gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Kunden der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Lizenzgeber den Antrag unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
    5. Der Lizenzgeber unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation). Die Verantwortung der Durchführung dieser Maßnahmen liegt beim Kunden.
    6. Der Lizenzgeber wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
    7. Dem Kunden wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Kunden jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
    8. Der Lizenzgeber ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Kunden zu übergeben oder in dessen Auftrag zu vernichten. Wenn der Lizenzgeber die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung im für die Verarbeitung notwendigen Format herauszugeben.
       
  8. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung
    Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.
     
  9. Sub-Auftragsverarbeiter
    1. Der Lizenzgeber ist befugt folgendes Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen:
      (1) Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, DE-91710, Bereitstellung von Webservern im Rechenzentrum
      (2) Horst Lederhaas, Schönberg 3, AT-8411 Hengsberg, Wartung der Webserver des Lizenzgebers im Rechenzentrum
      (3) Google LLC (formerly known as Google Inc.),
      1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, California 94043 USA
       
    2. Der Lizenzgeber ist befugt weitere Unternehmen als Sub-Auftragsverarbeiter hinzuziehen, wenn der Kunde damit einverstanden ist und der Kunde rechtzeitig vor Erfüllung der Auftragsverarbeitung über den Sub-Auftragsverarbeiter in Kenntnis gesetzt wurde.
       
    3. Beabsichtigte Änderungen des Sub-Auftragsverarbeiters sind dem Kunden so rechtzeitig schriftlich bekannt zu geben, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Lizenzgeber schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Lizenzgeber auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Lizenzgeber gegenüber dem Kunden für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

Schlussbestimmungen

  1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen, Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Garantien sind nur dann als Garantien im Rechtssinne zu qualifizieren, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet sind. Werden Erklärungen, Ergänzungen, Konkretisierungen, Zusicherungen und/oder Garantien von Vertretern oder Hilfspersonen des Lizenzgebers erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der Lizenzgeber hier für seine schriftliche Zustimmung erteilt.
  2. Die Vertragsparteien können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der anderen Partei die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen.
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie weitere Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
  4. Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher aus diesem Vertragsverhältnis resultierender Rechtsbeziehungen die ausschließliche Anwendung des Rechts der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Deutschlandsberg. Der Lizenzgeber ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  6. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende, zulässige Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhalts herbeigeführt wird.
  7. Mit der Unterschrift durch den Kunden bestätigt dieser hiermit, den Inhalt dieses Nutzungsvertrages gelesen und verstanden zu haben und erkennt alle in diesem Vertrag genannten Bedingungen uneingeschränkt an.
  8. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers in der aktuell gültigen Fassung.